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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts, Liefer, Miet und Verkaufsvereinbarung

der Fa. LAKOBUST Handel  Klaus Josef Kornmüller  Gabelsbergergang 24, 4030 Linz und in nachfolgenden

kurz Lakobust genannt.

 

Fa. LAKOBUST, überlässt dem Kunden die vorstehend bezeichneten Gegenstände gegen jederzeitigen Widerruf leihweise zum Gebrauch.

 

Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach für div. Veranstaltung verwendet wird und deshalb nicht immer neuwertig ist.

 

Der Auf und Abbau der Theken bzw. Schankanlagen erfolgt durch Fa. LAKOBUST, Bzw. einen von uns beauftragten Verleger. Es wird vereinbart, daß der Kunde oder eine von Ihm beauftragte Person beim Aufbau anwesend ist und die ordnungsgemäße Aufstellung der Anlage bzw. des Inventars bestätigt. Ist bei Anlieferung kein Bezugspartner vor Ort, so gilt mit Aufbau bzw. Abstellen am Veranstaltungsort das Mietgut bzw. die Lieferung als ordnungsgemäß übernommen.

 

Die Transportkosten beschränken sich ausschließlich bis zur 1. Türe bzw. Erdgeschoss  Ihres Veranstaltungsortes.

Bei anderer Gegebenheit berechnen wir für den daraus entstehenden Aufwand  gesonderte Aufwandskosten.

Für Umbauarbeiten der Schank auf Anschlüsse für Sonderbiere, berechnen wir Pauschal Netto Euro 28.-   Anschlüsse für diese sind vom Kunden bereit zu stellen. Bei Zustellung von Festbankgarnituren oder ähnlichen Massiven Leihinventar, ist vom Kunden Hilfspersonal zur End. bzw. Aufladung kostenlos bereitzustellen. Ist es der Gegenstand dass bei Anlieferung bzw. Rückholung des Leihinventar kein Hilfspersonal vor Ort ist, so wird den Kunden gesondert der aktuelle Stundensatz von a. STD. Euro 30,00.- nach Aufwand verrechnet. 

 

Der Auftraggeber haftet für sämtliches gemietetes Material. Das Mietgut darf nicht beklebt, benagelt, gestrichen oder sonst wie beschädigt werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials sind wir berechtigt die fehlenden oder beschädigten Gegenstände zum Neupreis zu verrechen. Eine Nachverrechnung extrem verschmutzter Gegenstände behalten wir uns vor. Erhaltungs-, Betriebs- und Instandsetzungskosten sowie allfällige Steuern und Abgaben trägt der Kunde ohne Ersatzanspruch.

 

Stornogebühr: Bei Stornierungen 14.Tage vor Veranstaltungsbeginn muß eine Gebühr von 35% der Miete in Rechnung gestellt werden. Stornierungen wegen Schlechtwetter oder einen sonstigen Ereignis werden nicht anerkannt. Bei Stornos 7. Tage vor Veranstaltungsbeginn muss eine Gebühr von 75% der Miete in Rechnung gestellt werden. Ab Abfahrt zu Ihrer Veranstaltung wird 100 % der Miete so die Aufwandskosten für Arbeit und Zeit in Rechnung gestellt.

 

Eine Überlassung der Gegenstände an dritte Personen ist dem Kunden ohne vorherige Zustimmung durch             Fa. LAKOBUST nicht gestattet. Während der Vertragsdauer trägt der Kunde die Haftung für Gefahr und Zufall.

 

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Lakobust. Die Retourware ist bei Abholung bereitzustellen. Für fehlendes Gebinde bzw. Flaschen, Kisten Fässer berechnen wir die handelsüblichen Satzungen. Fehlendes oder beschädigtes Inventar wir zum Tagespreis bzw. Wiederbeschaffungspreis gesondert in Rechnung gestellt. Verschmutzte Geräte werden je nach  Reinigungsaufwand mit a. Std. Euro Netto 30,00.- in Rechnung gestellt.

Leihgläser, Teller, Besteck – kurz Geschirr, sowie Festausstattung ist vor und nach der Veranstaltung zu reinigen. Ungereinigtes Geschirr wird mit Euro Netto 0,15.- je Stk. in Rechnung gestellt. Reinigungsmittel und Glanztrockner werden unter gesonderter Verrechnung beigestellt.

 

Als Mietdauer wird der Zeitraum  vereinbart. Die Miete bzw. der Rechnungsbetrag,  ist  vom Kunden bei Übernahme der Gegenstände bzw. innerhalb von 7.Tagen nach Vorschreibung abzugsfrei zu überweisen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 14,5% Verzugszinsen pro angefangenen Monat. Gewährte Rabatte erlöschen bei Zahlungsverzug rückwirkend, außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber die Kosten einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Eintreibung zu übernehmen.

 

Bei technischen Gebrechen übernehmen wir keine Ausfallhaftung oder sonstige Forderungen.

Bei Heizgeräten die nicht von einem Mitarbeiter der Fa. Lakobust oder einen von uns beauftragten Verleger installiert bzw. Angeschlossen wurden, übernehmen wir bei einen Schadenfall  oder daraus resultierenden Brand, Unglück oder sonstigen Ereignis keinerlei Haftung bzw. können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

 

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Veranstaltung bzw. zu Leihinventar oder technische Gebrechen vorfinden, so stehen

wir Ihnen sehr gerne und jederzeit und nachfolgenden Rufnummern zur Verfügung:

Hr. Kornmüller   0664/ 52 42 866, Hr. Mayr   0664/ 80 340 8457 oder Service Hr. Pöhn  0664/ 56 35 043

oder zu unseren Bürozeiten Mo – Do. 13°° - 18 °° Fr. 15°° - 19°° Uhr.

 

Als Gerichtsstand für die aus diesem Rechtsgeschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird ausdrücklich Linz vereinbart. Es gilt allein Österreichisches Recht.